Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Wenn Sie Ihr Unternehmen als ‚zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten‘ (abgekürzt ZWB) zertifizieren lassen können Sie Importe und Exporte mit vereinfachter Abwicklung beim Zoll erledigen.
Es gibt drei Unterschiedliche Formen des ZWB, je nach Art und Umfang der angestrebten Vorteile.
- AEO-Zertifikat C „Zollrechtliche Vereinfachungen“
- AEO-Zertifikat S „Sicherheit“
- AEO-Zertifikat F „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (Die Kombination der beiden Varianten AEO C und AEO S)
„AEO“ bezeichnet dabei den englischen Begriff für ZWB: Authorized Economic Operator.
Welche Vorteile bringt Ihnen ZWB?
- Sie dokumentieren Ihre Qualität und präsentieren sich als vertrauenswürdiger Geschäftspartner.
- Die Zusammenarbeit mit dem Zoll wird vereinfacht.
- Waren und Unterlagen werden seltener geprüft.
- Die zur Kontrolle ausgewählten Sendungen werden vorrangig geprüft.
- EU und USA anerkennen gegenseitig Ihre Programme AEO und C-TPAT
Zusätzlich bei AEO „Zollrechtliche Vereinfachungen“
Voraussetzungen, die bereits bei zur Erteilung des ZWB-Zertifikats geprüft wurden, werden nicht erneut geprüft wenn Sie eine Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen beantragen.
Zusätzlich bei AEO „Sicherheit“
- Vereinfachung durch reduzierten Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen.
- Sie werden über beabsichtigte Kontrollen vorher informiert.
Wir beraten Sie, helfen beim Ausfüllen von Formularen und begleiten Sie bis Sie das Zertifikat erhalten haben, bzw. auf Wunsch auch darüber hinaus.
Zum Nachweis Ihrer ZWB Zulassung erhalten Sie eine AEO Nummer und werden in der AEO Datenbank eingetragen.
Für Fragen zum ZWB nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Telefonisch von 08:00 bis 17:00
Tel: +49 (0) 6142 83 585 0