Reglementierter Beauftragter & Bekannter Versender
Je nachdem, an welchem Punkt der Transportkette Ihr Unternehmen arbeitet, kann eine Anerkennung als „Bekannter Versender“ oder „Reglementierter Beauftragter“ sinnvoll sein.
Der Versand von Luftfracht wird grundsätzlich von bV und regB durchgeführt, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
Beide Anerkennungen werden vom Luftfahrtbundesamt (LBA) vergeben. Zu den Voraussetzungen gehören:
- Schulung Ihrer Mitarbeiter mit bestimmten vorgeschriebenen Schulungen
- Erstellung eines Sicherheitsprogramms
- Stellung eines Sicherheitsbeauftragten
- Durchführung eines Audits durch das LBA
Den genauen Ablauf besprechen wir gerne mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen.
Hier können Sie uns erreichen:
Telefonisch von 08:00 bis 17:00
Tel: +49 (0) 6142 83 585 0